Die Verbesserung der Lebenssituation und die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – das ist das zentrale Anliegen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz EUTB.
Die EUTB fungiert als Wegweiser in einer Fülle von (sozialrechtlichen) Angeboten, um so Ratsuchende und Betroffene in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.
Bei uns erhalten Sie Rat zu allen Themen rund um Teilhabe, Rehabilitation und Inklusion. Unsere Beratung erfolgt unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen und ist somit frei von wirtschaftlichen Interessen. Wir orientieren uns allein an Ihren individuellen Bedarfen und Wünschen.
Die Beratung in der EUTB ist an keine Voraussetzungen wie bspw. Diagnosen oder Alter geknüpft. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Eine für alle“: Sie können sich mit allen Anliegen an unsere Beratungsstelle wenden – unabhängig der Teilhabebeeinträchtigung, um die es geht.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch.
Unsere Beratung ist kostenlos.
Sprechen Sie uns gerne an!
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Fachlicher Hintergrund
Die UN Behindertenrechtskonvention (BRK) übernimmt im Jahr 2006 die Sichtweise des sozialen Behinderungsmodells. In der dortigen Präambel heißt es, „dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sich an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“.
Die EUTB fußt in ihren Grundsätzen auf dem Prinzip des sozialen Behinderungsmodells. Sie unterstützt die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen grundlegenden Lebensbereichen.
Der Grundstein der EUTB wurde mit dem neuen Bundesteilhabegesetz geschaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 SGB IX die Errichtung dieser Beratungsstellen, von denen es bundesweit ca. 500 Stück gibt.